Anwälte für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede?
Sobald juristische Dinge zu erledigen sind, werden Anwälte hinzugezogen. Es wird wahrscheinlich ein Patentanwalt, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Des Weiteren gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die juristischen Sachen von Unternehmen und Verbänden kümmern.
Erst wenn ein Anwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, ist es ihm erlaubt sich Fachanwalt zu nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 für 24 Rechtsgebiete machbar. Auf welche Weise aus einem normalen Rechtsanwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Gerade mal 28 von Hundert Rechtsanwälten sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besondere Kenntnisse im Verfahrensrecht, dem Individualarbeitsrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.
Priorität hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse hinsichtlich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts erwartet werden.
Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kriegen, muss der Bewerber mindestens 100 durch ihm bearbeitete Fälle nachweisen, hiervon müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.
Bevor es jemanden erlaubt wird, sich um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu bemühen, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.
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