
Die ordentliche Kündigung
Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Zumeist kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lediglich unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Bestimmungen gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden.
Kündigungsfristen werden durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen, wenn jedoch solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate beschäftigt ist und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.
Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung
Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Mitarbeiters, nachdem dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Solches kann zum Beispiel durch eine Erkrankung oder eine Änderung des Status bedingt sein.
Betriebsbedingte Kündigungen kommen dann in Frage, wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es dort für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. In einem solchen Fall möchte der Arbeitgeber diesen zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.
Die verhaltensbedingte Kündigung findet dann statt, wenn ein Mitarbeiter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist stets der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.
Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine möglichst genaue Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sofern sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Lörrach wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Pflicht versucht er sich nahezu immer durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.
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