Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine rechtsanwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten entstehen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 07621-9514425. Hier sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt verbunden, diesem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.

Diese Bewertung und die damit verknüpften Aussichten ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine weitere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Folglich können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird eruiert, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Apropos, das Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Lörrach zu führen. Genauso wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der letztlich maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 13.250,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 2159,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 854,42 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 13.250,00 Euro Streitwert, 4.319,70 Euro nach einem Urteil und 6.028,54 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Lörrach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 07621-951442


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