Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – was ist das?
Als Kündigung bezeichnet man im Arbeitsrecht eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, zum Beendigen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt ausnahmslos von ihrer Wirksamkeit ab, welche indes an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, sonach müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es bieten sich viele Möglichkeiten an die Kündigungsformen zum besseren Verständnis zu unterteilen. Man kann zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung, zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung unterscheiden. Dazu lässt sich zwischen Änderungs-, Druck- und Verdachtskündigungen unterscheiden.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine fundamentale Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung grundsätzlich ungültig. Indessen gibt es Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel mündlich kündigt und in der Folge wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung herbeiführen.
Ebenso bedeutsame Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz beschützt zahllose von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Freilich gilt dieser Kündigungsschutz nur in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.
Für ausgewählte Personengruppen gilt darüber hinaus ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Ohne Ausnahme nicht gekündigt werden dürfen, Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit.
Sobald Sie eine Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Lörrach einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
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