Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Abgeltung rechtsanwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Mandant des Anwalts innerhalb eines Verfahrens zum Beispiel 7250 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichfalls 7250 Euro. Je nachdem was für eine Aufgabe vereinbart wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Wertes, falls es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Falls es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt dabei immer darauf an, welche Aufgaben sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Hat eine Zahlungsklage einen Streitwert von 7250 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 502,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 326,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 502 Euro, also 602,40 Euro. Zusammen mit den üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1128,95 Euro.

Die eben genannten Kosten ergeben sich jedoch nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 502,00 Euro dazu addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1726,33 Euro. Bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage jedoch auch um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 3.318,20 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.064,96 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung und das damit verknüpfte Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, jedoch nicht linear, sondern degressiv.

Jeder sieht, ein Gerichtsverfahren kann durchaus teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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