Arbeitszeugnis



Das Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient der Beurteilung von Mitarbeitern

Das Arbeitszeugnis ist eine Urkunde, die der Arbeitgeber beim Enden eines Arbeitsvertrags zu erstellen hat, indessen unterscheidet man zunächst das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis. Ein einfaches Arbeitszeugnis gibt allein die berufliche Tätigkeit und die Dauer des Arbeitsverhältnisses an, letztlich spielt das einfache Arbeitszeugnis, wegen seines geringen Informationsgehaltes, im Berufsleben kaum noch eine Rolle.

Durchgängig anders schaut die Sache beim qualifizierten Arbeitszeugnis aus, da viele Personalabteilungen von Stellenbewerbern auch eine lückenlose Dokumentation ihres beruflichen Werdegangs erwarten, was sich exzellent mit den qualifizierten Arbeitszeugnissen dokumentieren lässt. Die machen freilich nur dann Sinn, wenn es sich um wirklich gute Zeugnisse handelt, insofern ist es obligat, den Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Wie gelangen Arbeitnehmer an ein gutes Arbeitszeugnis?

Zuerst mal durch die stetige Bereitstellung untadeliger Ergebnisse und ein ebenso positives Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen. Um zwischendurch zu ergründen, ob die Vorgesetzten zufrieden sind, empfiehlt es sich, nach angemessener Zeit ein Zwischenzeugnis zu beantragen.

Das Zwischenzeugnis ist nicht vom qualifizierten Arbeitszeugnis zu unterscheiden, lediglich der Anlass für die Erstellung ist ein anderer. Während das Letztere ausgestellt wird, da das Arbeitsverhältnis endet, dient das Zwischenzeugnis für den darin beurteilten Mitarbeiter vor allem als Feedback, mit dem er nützliche Anregungen erhält.

Falls er mit dem Zwischenzeugnis zufrieden ist, kann er sicher sein, dass sein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa entsprechen wird. Ist er aber mit dem Zwischenzeugnis unzufrieden, kann er zukünftig planmäßig darauf hinarbeiten, besser beurteilt zu werden.

Eine wirklich günstige Gelegenheit ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, ist ein vom Arbeitgeber vorgeschlagener Aufhebungsvertrag. Durch den ergibt sich die Option, wirkungsvoll Forderungen bezüglich des Arbeitszeugnisses zu stellen, weil der Arbeitgeber dann gewiss ein offenes Ohr für nicht-materielle Wünsche hat.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Arbeitszeugnis

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Lörrach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 07621-951442


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
07621-9514425

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.