Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um eine juristische oder natürliche Person handeln. Der Arbeitgeber ist typischerweise ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die andere Partei im Arbeitsvertrag ist ein Arbeitnehmer, da ohne diese gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dementgegen immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Wenn der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge besteht zunächst Formfreiheit, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Immerhin sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Neben den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, zudem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Feststellungen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Dazu sollten die Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, mitgeteilt werden. 

Zur Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie sollten die Angaben zu Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz und Zulagen fehlen.

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