Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind ein Mittel der Vertragsbeendigung und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch ist prinzipiell die Schriftform erforderlich. Dieser weite gestalterische Spielraum wird durch die Parteien unter anderem eingesetzt, um Abfindungen und Wettbewerbsverbote zu verfügen. Der häufigste Anlass der Arbeitgeber Aufhebungsverträge zu offerieren, ist, dadurch den vorhandenen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers vorzubeugen.

Um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beendigen, empfehlen sich dafür, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Ebendeswegen ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber einerseits und für den Arbeitnehmer andererseits in Frage kommt. Da Aufhebungsverträge in erster Linie für die Arbeitnehmer mit gravierenden Nachteilen verknüpft sind, sollten sie diese nicht unüberlegt unterschreiben.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Der Nutzen für die Arbeitgeberseite ist enorm: Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.

Für Arbeitnehmer sind die Vorteile deutlich geringer: Er kann eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, die Kündigungsfrist abkürzen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln und mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen.

Die potenziellen Defizite sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Abfindungszahlungen in beträchtlicher sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin kaum abzuwenden, gelegentlich kommt noch eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots hinzu.

Die Defizite für den Arbeitnehmer sind womöglich riesig: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.

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