Urlaub
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Der Erholungsurlaub
Die Urlaubszeit wird öfters als schönste Zeit des Jahres gelobt und kaum jemand mag dem widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten entlastet, bekommt seine Bezüge weiter und erhält in vielen Betrieben zuzüglich zum Urlaubsentgelt noch ein zusätzliches Urlaubsgeld. Freilich entfachen sich am Thema Erholungsurlaub immer wieder arbeitsrechtliche Konflikte. Gelegentlich sind es bloß durch Denkfehler verursachte Missverständnisse, überwiegend geht es aber um ernste Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.
Um sinnlose Konflikte zu vermeiden, ist genaues Wissen über die arbeitsrechtlichen Bedingungen hilfreich. Üblicherweise langt ein Blick in den Tarif- oder Arbeitsvertrag, um den Urlaubsanspruch festzustellen. Gesetzt den Fall, dass in beiden nichts findet, gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.
Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt
Hauptsächlich muss der Erholungsurlaub vom Mitarbeiter beim Arbeitgeber beantragt werden, nach Möglichkeit zeitnah, am besten gleich zu Anfang des neuen Kalenderjahres sowie bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann entweder verbal oder auch in Schriftform erfolgen, doch hat jede Möglichkeit Nach- und Vorteile.
Jetzt obliegt es dem Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen und dem Arbeitnehmer diesen damit zu befürworten. Die Erlaubnis des Urlaubs sollte normalerweise bald erfolgen, dass der Arbeitnehmer diesen planen kann, trotzdem ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt.
Fürchtet der Arbeitnehmer eine Ablehnung des Antrags, und nichts anderes ist es, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller allein der Gang vors Arbeitsgericht, um seinen Urlaubswünschen Geltung zu verschaffen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist nachdrücklich abzuraten, denn eine solche führt vielleicht direkt zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung.
Zur Kalkulation des Urlaubsgeldes kommt es darauf an, wie viel Geld der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bekam. Das Urlaubsentgelt wird vor Urlaubsbeginn ausgezahlt.
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