Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Zuzüglich zehn anderer Möglichkeiten für das Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Aus Perspektive der Agentur für Arbeit ist eben diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, weil der Arbeitnehmer dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld 1.
Ein Aufhebungsvertrag macht also nur dann Sinn, wenn im Anschluss eine neue Stelle angetreten wird und deshalb der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnedies entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes verursacht. Zu diesem Zweck muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist berücksichtigen und der Arbeitgeber muss zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht stellen.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Vorteile des Aufhebungsvertrages liegen mit Sicherheit größtenteils auf Seiten des Arbeitgebers. Er entflieht mit dem Aufhebungsvertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen juristischen Risiken und nicht zuletzt den damit ziemlich sicher entstehenden Kosten.
Ganz ähnlich liegt die Sache, wenn der Mitarbeiter wegen einer Verfehlung, Grund zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine dezente Lösung. Kann es doch geradezu im Sinne eines Arbeitnehmers sein, von der Bewertung seiner Verfehlung durch das Arbeitsgericht verschont zu bleiben.
Da jedoch im Normalfall die Vorzüge eines Aufhebungsvertrages meist beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer fürs erste eigentlich kein Interesse, sich auf diesen einzulassen. Eben deshalb werden Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot und dem Angebot ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis anzufertigen verknüpft.
Doch sollten Arbeitnehmer sich ausnahmslos eine Bedenkzeit nehmen und einen Aufhebungsvertrag niemals ohne Prüfung unterschreiben. Denn nachdem der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum ein Mittel diesen anzufechten oder zu widerrufen, daher ist es grundsätzlich zu empfehlen vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Hilfe durch den Fachanwalt
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