Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das wiederkehrende sowie willentliche Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über längere Zeit nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen juristischen Begriff. Unter der Bezeichnung Mobbing fasst man verschiedene Handlungen zusammen, welche aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein vielfältiges Geschehen, welches allein in Deutschland zirka 1,5 Millionen Menschen auf der Arbeit betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld wird zumeist durch ungenügende Arbeitsorganisation verursacht, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter entsprechenden Umständen Auseinandersetzungen und Bosheiten verstärkt. Gelingt es den Führungskräften des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verbessern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine negative Struktur mit mehreren möglichen Beteiligten, welche es zu verstehen gilt. Etliche Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie sich sorgen sonst ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zusehen und dazu kommen Mittäter die den Täter bei seinen Mobbinghandlungen assistieren.

Falls ein Beschäftigter das Gefühl hat gemobbt zu werden, kann er sich wehren, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Wenn das nichts nutzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Darin muss der Gemobbte die Mobbinghandlungen für einige Wochen lückenlos sammeln, das heißt, sorgfältig aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, eigene Wertungen, Beschimpfungen und bloße Vermutungen sollten hingegen vermieden werden.

Gehen mit solchen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, weitere Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jederzeit in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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