Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Bevorzugter Weise, gleich! Sobald Mitarbeiter gekündigt werden, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Aber gerade in dieser Zeit kommt es darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und aus diesem Anlass ist es empfohlen sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Manche Gekündigte scheuen sich einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da sie unverhältnismäßige Kosten befürchten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sowie Sie die Situation dargelegt haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Optionen selber zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, vor allem gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterzeichnen. Dagegen riskiert der Arbeitgeber, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.

Reden Sie nach einer Kündigung so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese nicht einhält, verspielt juristische Optionen und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.

Sofern der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das heißt für den Gekündigten, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Doch Vorsicht, es gibt auch erheblich kürzere Fristen, die nach einer Kündigung anfangen zu laufen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Hiernach empfiehlt es sich bei einer erhaltenen Kündigung, schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Lörrach. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 07621-951442


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